Der Ortsgemeinderat Schalkenbach hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens festgestellt. In seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 hat der Gemeinderat gemäß § 17a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sowie § 68 Kommunalwahlgesetz (KWG) beschlossen, am Sonntag, dem 8. Mai 2022 einen Bürgerentscheid über die Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen für mögliche Windkraftanlagen durchzuführen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird folgende Frage gestellt, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist:

Sind Sie dagegen, dass die Ortsgemeinde Schalkenbach gemeindeeigene Flächen für die Nutzung von Windenergie verpachtet?

Aufgrund von § 17a Absatz 6 GemO sind die Auffassungen von Seiten der Vertreter der Bürgerinitiative als auch die der Gemeindeorgane öffentlich bekannt zu machen:

Auffassung der Bürgerinitiative:

„Das Aufstellen von WEA in geschützten Lebensräumen steht nach Ansicht der Bürgerinitiative in krassem Widerspruch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Dass auch in der Gemeinde Schalkenbach ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien geleistet werden soll, halten wir für sehr erstrebenswert. Dabei sind und bleiben jedoch die Gesundheit und Lebensqualität von uns Schalkenbachern, eine nachhaltige Dorfgestaltung sowie insbesondere eine intakte Natur und Umwelt in und um Schalkenbach für uns am wichtigsten!

Im Rahmen des Bürgerbegehrens haben die Vertreter der Bürgerinitiative zahlreiche Gespräche mit Schalkenbacher Bürgern geführt, die dabei die verschiedensten Bedenken und Befürchtungen vorgetragen haben. Dabei geht es z.B. um Fragen des Umwelt- und Artenschutzes, um konkrete Sorgen wegen der zu erwartenden Emissionen, Ängste hinsichtlich der bekannten Expansionstendenzen dieser Windparks, um Fragen des Landschaftsschutzes und des Katastrophenschutzes (z.B. hinsichtlich Bodenversiegelung und Erosion) - Aspekte, die die Lebensqualität jedes Einzelnen in Schalkenbach betreffen.

Nicht ganz unwichtig sind auch die Befürchtungen der Schalkenbacher hinsichtlich des Wertverlustes ihrer Immobilien. Zudem wurden die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Betriebs der WEA kritisch bewertet. Weiterhin wurde bemängelt, dass nach wie vor viele Fragen zum geplanten Betrieb des Bürgerwindrades und zur Höhe und Verwendung der Pachteinnahmen unbeantwortet geblieben sind. Nicht zuletzt bestehen Bedenken, ob und wie die Betreiber der WEA ihren Verpflichtungen hinsichtlich des Rückbaus und der Renaturierung nachkommen werden.

Der Bürgerinitiative geht es aber auch um die Solidarität mit den unmittelbar betroffenen Anwohnern. Anders als wir haben die Schelborner und Oberdürenbacher Bürger nicht so komfortable Abstände zu den geplanten WEA und niemand interessiert sich scheinbar für die älteren Krefelder Bürger, die sich im Waldgut Schirmau erholen dürfen.“

Vertretungsberechtigte sind: Mayk Leps, Mike Stein, Nathanael Wissner

Auffassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Schalkenbach:

„Der Gemeinderat hat am 25. Mai 2021 entschieden, gemeindeeigene Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen zu verpachten (Flur 28, Nr. 19 Buchenberg und Flur 29, Nr. 163 Grünbusch). Die Auswirkungen des Klimawandels werden weltweit und auch in unserer Region immer deutlicher sicht- und spürbar. Veränderungen in der Energieerzeugung sind zwingend notwendig, um den kommenden Generationen die Lebensgrundlage zu erhalten.

Mit der Bereitstellung von Flächen für Strom aus Windenergie leistet unsere Gemeinde einen erheblichen Beitrag zum Ziel des Kreises Ahrweiler, bis zum Jahr 2030 seinen Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Flächen, die von der Ortsgemeinde für die Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen, sind bereits alle durch Stürme und Borkenkäferbefall nachhaltig geschädigt.

Da es sich ausschließlich um gemeindeeigene Flächen ohne Beteiligung von Privatpersonen handelt, kommen die Pachteinnahmen ausschließlich der Ortsgemeinde Schalkenbach zugute und können - in Form von Zuschüssen - zur Förderung von weiteren privaten Klimaschutzmaßnahmen der Bürger der Gemeinde eingesetzt werden.

Die Zustimmung zur Verpachtung ist lediglich die Voraussetzung zur Planung des Windparks Brohltal mit bis zu 4 Anlagen. Wie viele davon tatsächlich gebaut werden, entscheidet sich in einem unabhängigen Genehmigungsverfahren, in dem die naturschutzrechtlichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen streng beachtet werden.

Auch ohne Beteiligung der Gemeinde Schalkenbach besteht die realistische Möglichkeit, dass Windkraftanlagen in Zukunft das Landschaftsbild im Vinxtbachtal prägen, da mehrere der vom Landkreis ermittelten Potenzialflächen für Windkraft in unserer unmittelbaren Nachbarschaft liegen.“

Der Ortsbürgermeister teilt die v. g. Auffassung des Gemeinderates.

Schalkenbach, 04.03.2022

Thomas Weber
Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter

 



Nachstehend weitere Unterlagen und Bekanntmachungen: